Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.